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2/2008

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1. Versicherer agieren in letzter Minute
2. Hannover Rück expandiert in Südkorea
3. Gleiche Förderregeln für Vorsorge und Beteiligung gefordert
4. VVG-Reform sorgt für Updatebedarf
5. Praxishandbuch Ad-hoc-Publizität

Veranstaltungshinweis:

Am 14. Februar 2008 beginnt das Seminare zum Rating-Advisor der RaFIn -
Rating & Finance Institute an der Steinbeishochschule in Berlin.

Der Studiengang ist darauf ausgerichtet, das Erlernte direkt in der Praxis
einzusetzen. Das Curriculum bildet sowohl die Anforderungen des BdRA –
Bundesverband der Ratinganalysten und Ratingadvisor e.V. als auch die des
DStV – Deutschen Steuerberater Verband ab. Die Seminare von RaFIn wurden als
erste von der DStV für die Ausbildung zum Fachberater „Rating“ (DStV) für
steuerberatende Berufe akkreditiert. Die Seminare sind Module der Ausbildung
zum Fachberater „Rating“ (DStV).

Die Termine der aktuellen einzelnen Blöcke:

Rating-Advisor:

Do. 14.02. bis Sa. 16.02.2008
Do. 06.02. bis Sa. 08.02.2008

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Hochschulzertifikat
der Steinbeishochschule Berlin. Nach dem Ausbildungsabschluss können sie
sich als Mitglied des BdRA auch zum „Certified Rating Advisor" BdRA"
bestellen lassen.

Weitere Informationen unter http://www.rafin.de/

Literaturhinweis:

Oliver Everling und Dieter Kampe (Herausgeber): Rating im
Health-Care-Sektor, Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler,
Wiesbaden, http://www.gabler-verlag.de, gebundene Ausgabe, 1. Auflage,
November 2007, 204 Seiten, ISBN 978-3-8349-0418-8.

Der Link zur Literatur von Dr. Oliver Everling:

http://books.everling.biz

Willkommen beim Everling Internet Newsletter Ausgabe 2/2008 vom 9. Januar 2008!

1. Versicherer agieren in letzter Minute

Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wird das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 abgelöst. Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist am 21. Dezember 2007 im Bundesgesetzgesetzblatt verkündet worden. Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen.

„Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1. Juli 2008 müssen die Versicherer in Euro und Cent angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben. Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt.“, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Wichtige Punkte der Neuregelung sind beispielsweise eine umfassendere Pflicht des Versicherers zur Beratung und Information des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss, die Einschränkung der dem Versicherungsnehmer auferlegten Anzeigepflichten sowie ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer bei Pflichtversicherungen. Im Bereich der Lebensversicherungen wird der Anspruch auf Überschussbeteiligung zum gesetzlichen Regelfall. Außerdem erhält der Versicherungsnehmer erstmals einen Anspruch auf eine prozentual festgelegte Beteiligung an vorhandenen stillen Reserven. Mehr Rechtssicherheit soll dadurch entstehen, dass der Rückkaufswert in Zukunft nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen ist. Anders als beim bisher zur Grundlage genommenen Zeitwert steht beim Deckungskapital die Höhe fest.

"Die Auswirkungen der VVG-Reform sind für uns natürlich erheblich, da kein Stein auf dem anderen geblieben ist. Nachdem wir seit November sieben Tage die Woche mit dem gesamten Team gearbeitet haben, können wir unseren Kunden bereits unseren gewohnten Service über unsere Analyseprogramme anbieten", sagt Michael Franke von der Ratingagentur Franke & Bornberg aus Hannover (www.franke-bornberg.de).

Seit 1994 analysiert und bewertet Franke und Bornberg Versicherungsprodukte und -unternehmen – unabhängig, kritisch und praxisnah. Die damit gewonnenen Daten nutzt Franke und Bornberg für aussagekräftige elektronische Informations- und Beratungssysteme. Diese Systeme erleichtern dem Versicherungsvermittler eine rechtskonforme, transparente und hochwertige Beratung – und geben dem Endkunden mehr Sicherheit. Allerdings konnten diesmal natürlich noch nicht alle Produkte aktualisiert werden, räumt Franke ein: "Das wird sich noch etwas hinziehen. Jedoch können unsere Kunden bereits die Produkte einer Anzahl von Anbietern mit erheblichem Marktanteil analysieren."

Auch fachlich waren durch die Gesetzesänderung viele Details neu zu bewerten, heißt es bei den Analysten in Hannover. "Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf unsere Bewertungsverfahren. Hier läuft bereits die Abstimmung mit den Versicherern. Veröffentlichungen werden folgen." Franke und Bornberg ist wirtschaftlich unabhängig. Es bestehen keinerlei institutionelle Beteiligungen. Das Unternehmen beschäftigt über 50 Mitarbeiter.

Als Fazit ist offenbar festzustellen, dass trotz der bereits seit langem sich anbahnenden Reform viele Anbieter erst kurz vor Toresschluss - manche auch erst danach - mit den Überarbeitungen ihrer Produkte fertig wurden bzw. werden. Somit bleibt Ratingagenturen wie Franke & Bornberg auch keine Gelegenheit, die Bewertungsverfahren soweit zu bringen, dass sie zum 2. Januar 2008 schon veröffentlicht werden konnten.

2. Hannover Rück expandiert in Südkorea

Die Hannover Rück plant für Juni 2008 die Gründung einer Niederlassung für Personen-Rückversicherungsgeschäft in Seoul. Eine vorläufige Lizenz wurde bereits von der koreanischen Versicherungsaufsichtsbehörde erteilt; damit kann der Aufbau der Niederlassung vorangetrieben werden.

Die Hannover Rück setzt in ihrer Finanzkommunikation ihre Ratings aktiv ein. Dabei stützt sie sich auf Standard & Poor's Finanzstärkerating von AA- („Very Strong") mit stabilem Ausblick und auf das Rating von A.M. Best mit A („Excellent"), ebenfalls mit stabilem Ausblick. In Korea gibt es mehrere Ratingagenturen. "Wir arbeiten nicht mit den lokalen Agenturen zusammen", sagt Stefan Schulz, Head of Corporate Communications. Aber, räumt er ein, "kann es natürlich passieren, dass diese ohne unseren Auftrag tätig werden, allerdings ist das bisher bei uns nicht irgendwie aufgestoßen."

Mit einem Bruttoprämienvolumen von rund 56 Mrd. EUR ist Korea weltweit der siebtgrößte Lebensversicherungsmarkt und verfügt über ein enormes Wachstumspotenzial. "Angesichts der zu erwartenden starken Expansion im koreanischen Markt wollen wir den Kunden unseren Service nun direkt vor Ort bieten", erklärte der für die Personen-Rückversicherung zuständige Vorstand Dr. Wolf Becke. Bisher hatte die Hannover Rück den koreanischen Markt über ihre Niederlassung in Hongkong bedient. Korea ist mit rund 2 Mrd. EUR Prämienvolumen der größte Lebensrückversicherungsmarkt Asiens.

Im Zuge der Liberalisierung des koreanischen Marktes zum 1. April 2008 wird nun auch der Vertrieb der gesamten Lebensversicherungspalette via Bankschalter möglich sein. "Von den fünf Geschäftssäulen, auf die sich unsere Personen-Rückversicherung gründet, werden daher die Bereiche Bancassurance sowie die Entwicklung neuer Märkte den Schwerpunkt in Korea bilden", so Dr. Becke.

Die Hannover Rück betreibt ihre Personen-Rückversicherung weltweit unter der Marke Hannover Life Re. Der nun geplante Ausbau dieses Geschäftsfeldes verspricht eine noch bessere Aufstellung und sichert der Hannover Rück sowohl ein zukunftsträchtiges Portefeuille als auch starkes organisches Wachstum.

3. Gleiche Förderregeln für Vorsorge und Beteiligung gefordert

Kleinere und mittelständische Unternehmen, die sich angesichts der Haftungsrisiken und des administrativen Aufwandes bislang nicht zu entsprechende Altersvorsorgeangeboten und zur Mitarbeiterbeteiligung haben entschließen können, werden von den Möglichkeiten des Altersvorsorgekontos angesprochen. Im Einzelnen sollte das Altersvorsorgekonto nach einem Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion eine Reihe von Kriterien erfüllen: Das Altersvorsorgekonto ist ein zertifizierter Sparvertrag (vergleichbar der Riester-Zertifizierung) zwischen Altersvorsorgesparer und Produktanbieter und ein neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Es wird als Sondervermögen geführt und ist daher vor Insolvenz geschützt. Eine Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein ist daher nicht notwendig.

Eine Beleihung des Vorsorgevermögens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Bei der betrieblichen Altersversorgung über das Altersvorsorgekonto handelt es sich aus Sicht des Arbeitgebers um eine reine Beitragszusage. Die einzige Verpflichtung des Arbeitgebers ist die Einzahlung des Beitrags auf das Altersvorsorgekonto des Arbeitnehmers. Eine Rückgriffshaftung des Arbeitgebers oder eine anders geartete mittelbare Verpflichtung, wie sie bei allen klassischen Instrumenten der betrieblichen Altersversorgung besteht, kann dem Arbeitgeber aus einem Altersvorsorgekonto zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht entstehen.

Der Arbeitnehmer hat Wahlfreiheit hinsichtlich Anbieter und Produkt, fordern die Liberalen. Der Vorsorgesparer soll die Möglichkeit haben, zwischen unterschiedlichen Produkttypen zu wechseln. Ein Zwang zur Verrentung oder eine Nichtvererbbarkeit bestehen nicht. In der Bezugsphase ist das Kapital frei verfügbar und kann so beispielsweise für die Altersvorsorge, die Immobilientilgung oder die Kinderausbildung genutzt werden. Arbeitnehmern sichert es uneingeschränkte Portabilität, da es bei Wechsel des Arbeitgebers oder Eintritt in die Selbständigkeit fortgeführt werden bzw. bei Arbeitslosigkeit ruhen oder ausschließlich im Bereich der privaten Altersvorsorge weitergeführt werden kann. Der Ansparvorgang erfolgt aus unversteuertem und unverbeitragtem Einkommen; die nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung erfolgt in der Bezugsphase. Die Förderung ist gemeinsam mit der betrieblichen Altersvorsorge auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die allgemeine Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG, 2007: 2.520 Euro p.a., 2008: 2.544 Euro p.a.) beschränkt.

Auszahlungen sind frühestens zulässig, wenn der Anleger das 60. Lebensjahr erreicht hat. Die traditionellen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden durch das Konzept nicht in Frage gestellt. Das Konzept der Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen des Altersvorsorgekontos verursacht keine zusätzlichen Mindereinnahmen für den Staat oder die Sozialversicherungssysteme, da es sich in das bestehende System der betrieblichen Altersvorsorge integriert.

4. VVG-Reform sorgt für Updatebedarf

"Die Versicherer haben den Großteil ihrer Arbeit angesichts der VVG-Reform bereits im letzten Jahr geleistet und präsentieren momentan die neuen Tarife und Druckstücke. Grundsätzlich geändert wurden marktweit die Tarife, die Bedingungen sowie Anträge, Modellrechnungen, Überschussdeklarationen, Berufslisten, Zillmerung, Beiträge und vieles mehr", berichtet MORGEN & MORGEN aus Hofheim am Taunus (www.morgenundmorgen.de).

MORGEN & MORGEN entwickelt praxisgerechte Vergleichs- und Informationssoftware für Versicherungsmakler, Vermittler, Honorarberater und Finanzdienstleistungsunternehmen, wobei Softwareprogramme für die Bereiche Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Pensionskassen sowie Private Sach- und Schadenversicherungen derzeit im Mittelpunkt der Unternehmenstätigkeit stehen.

Insbesondere für diese Bereiche wurden von MORGEN & MORGEN mit die umfangreichsten Datensammlungen aufgebaut, die es für den deutschen Versicherungsmarkt gibt. Als oberstes Prinzip ihrer Tätigkeit reklamiert die Agentur als neutraler Beobachter des Versicherungsmarktes ihre völlige Unabhängigkeit von Produktanbietern. MORGEN & MORGEN hat keinerlei Vertriebsinteressen im Versicherungsbereich. "Damit werden Interessenkollisionen vermieden, die sich ansonsten automatisch ergäben, wenn Produktbewertungen und Ratings vorgenommen werden", sagt Joachim Geiberger, Geschäftsführer und - nach einem Buyout - auch Inhaber des Unternehmens.

MORGEN & MORGEN hat bereits lange im Vorfeld der VVG-Reform die anstehenden Informationen abgefragt und verarbeitet sie seit Wochen. Dennoch kann M&M als Analysehaus für seine Kunden erst nach Vorliegen der finalen sowie marktweiten Informationen die druckfrischen Daten vollständig in die M&M-Vergleichsprogramme integrieren. "Leider stehen uns jedoch noch lange nicht alle notwendigen Informationen und Angebotsprogramme zur Verfügung. Dies betrifft ebenfalls die Analyse der Bedingungen und Anträge für das neue BU-Rating."

Viele Berater, Vermittler, Makler und sonstige Finanzdienstleister setzen auf Software aus dem Hause MORGEN & MORGEN. "Unsere Spezialisten setzen momentan mit Nachdruck die vielen grundlegenden Änderungen in allen M&M-Programmen um." Entsprechende Aktualisierungen sollen Kunden so schnell wie möglich als Update erhalten. "Aufgrund des noch nie da gewesenen hohen Änderungsbedarfs können wir eine genaue Release-Planung für die anstehenden Aktualisierungen heute leider noch nicht bekannt geben." Im Download-Bereich sind bereits alle „alten“ Druckstücke gelöscht und werden sukzessive durch die neuen „VVG-konformen“ Druckstücke ersetzt.

5. Praxishandbuch Ad-hoc-Publizität

Michael Märzheuser und Jochen Gutzy legen mit ihrem "Praxishandbuch Ad-hoc-Publizität" im Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart (ISBN 978-3-7910-2228-4, www.schaeffer-poeschel.de) einen Titel vor, der schon durch das neue Recht der Ad-hoc-Publizität nach den Veränderungen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) und Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) gerechtfertigt ist. So fällt es Frank Stadtoewer, Geschäftsführer der news aktuell GmbH/euro adhoc in Hamburg, leicht, in seinem Geleitwort dafür zu argumentieren, dass das Buch "in jedes gut sortierte Bücherregal einer Investor Relations-Abteilung" gehört.

Michael Märzheuser, M.A., ist Geschäftsführer der MärzheuserGutzy Kommunikationsberatung GmbH in Berlin und München. Seinem Studium der Theaterwissenschaft, Politischen Wissenschaft und Amerikanischen Kulturgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München schloss sich eine zehnjährige Tätigkeit als Journalist und leitender Redakteur bei regionalen und bundesweiten Hörfunk- und Fernsehsendern an. Seit 1993 betätigt er sich als Medienberater/Coach für Führungskräfte aus Wirtschaft und Politik. Märzheuser war auch als Pressereferent im Deutschen Bundestag, Leiter Öffentlichkeitsarbeit & Investor Relations Travel24.com AG, Online Investor Relations EquityStory AG, Head of Web-TV.

Dipl. Oec. Jochen Gutzy, ebenfalls Geschäftsführer der MärzheuserGutzy
Kommunikationsberatung GmbH, war neben seinem Studium der
Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim ebenfalls zehn Jahre
als freier Journalist für verschiedene Lokal- und Regionalzeitungen tätig, PR-Berater in einer internationalen PR-Agentur und weist als weitere Stationen CMC/ Capayon Investor Relations, Geschäftsführer, und InTechnology plc, PR & Business Development Manager, auf.

Ihr Buch befasst sich mit den Grundlagen der Ad-hoc-Publizität, den Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen, besonderen Anwendungsfällen und mit Handlungsempfehlungen für die Praxis. Das Buch kommt nicht nur gut durchstrukturiert daher, sondern auch mit Schlagworten an den Seitenrändern, die das schnelle Auffinden relevanter Textstellen erleichtern. So steht der praktische Nutzen für den Anwender in der Unternehmenspraxis im Vordergrund.

Das Buch ist weder eine rechts-, noch ein wirtschaftswissenschaftliches, und zwar nicht nur, weil auf umfangreiche Fußnotenapparate verzichtet wird. Die kapitalmarkttheoretischen Überlegungen, die in Bezug auf Sinn und Zweck der Ad-hoc-Publizität die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre beschäftigen, werden auf der einen Seite nur soweit skizziert, wie sie zwingend für das Verständnis der täglichen Anwendung der Vorschriften erforderlich sind - zum Beispiel Famas Thesen von der Informationseffizienz der Märkte. Auf der anderen Seite finden sich zwar stets genaue Nachweise über die einschlägigen Rechtsnormen, dennoch ist der Titel nicht für das juristische Studium geschaffen: Ein Praxishandbuch eben.

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Everling Advisory Services ist ein Unternehmen, das mit dem Bonitätszertifikat @rating Quality Label versehen wurde. Einsicht in die damit verbundene @rating Bewertung gibt http://www.cofacerating.de.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Everling

RATING EVIDENCE GmbH
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